ADB:Schwitzen, Christoph Freiherr von
Maria Theresia’s, hatten den Zweck der Centralisirung der Staatsverwaltung, diese gegenüber der in den Landtagen vertretenen Ständemacht zu kräftigen, insbesondere zum Schutze der Gutsunterthanen gegen nicht selten vorkommende Bedrückungen von Seiten der Gutsherren zu dienen und begründeten Klagen jener gegen diese gerecht zu werden. S. war ein ausgezeichneter, ganz vom Geiste der Theresianischen und Josefinischen Aufklärungsperiode erfüllter Verwaltungsbeamter, der die Ideen des aufgeklärten Absolutismus, von denen damals die Verwaltung in Oesterreich getragen war, mit Entschiedenheit, nicht selten mit zu großer Hast und Schärfe und mit Nichtachtung der bestehenden Verhältnisse durchzuführen bemüht war. Er war, so schreibt sein Biograph Winklern, „ein Mann von originellem Geiste und den glücklichsten Talenten, von rastloser Thätigkeit, unbestechlicher Unparteilichkeit, von kühnem Unternehmungsgeiste und unermüdetem Eifer für das allgemeine [472] Beste, ein Feind und Bekämpfer der Vorurtheile jeder Art (darum gehaßt und verleumdet), verbunden mit zu viel Raschheit, Trotz und Eigensinn. Für den Kaiser Joseph II. bewies S. eine unerschütterliche Anhänglichkeit“. – Große Verdienste erwarb er sich durch die Förderung des Volksschulwesens in Steiermark, indem er es verstand, den Eifer der Landbewohner für den Schulunterricht besonders zu wecken und dadurch den Schulbesuch ungemein zu heben. Aberglauben und Vorurtheile bekämpfte er mit aller Kraft und Religionsmißbräuchen trat er entschieden entgegen. Kaiser Joseph II. hatte mit Hofverordnung vom 26. November 1783 das Wetterläuten auf das strengste untersagt; nach des Kaisers Tod wurde es mit Hofkanzlei-Verordnung vom 26. November 1790 wieder gestattet. Gegen diesen Erlaß richtete S. eine Vorstellung, in welcher er die Nachtheile dieser Unsitte so klar und entschieden darlegte, daß eine Verfügung erfolgte, welche wenigstens die willkürliche Anwendung dieses Mißbrauches hinderte. – S. war auch litterarisch thätig; er schrieb: „Versuch einer Anleitung für junge Herrschaftsbeamte in Oesterreich zur Kenntniß einiger der besten Bücher, die von den Hauptgegenständen einer Herrschaftsverwaltung handeln.“ Graz 1787. „Aktenstücke die Wiedereinführung des alten Steuer- und Urbarial-Systems in dem Herzogthume Steyermark betreffend“ (Graz 1791), in welchem die Vorrede von S. unterzeichnet ist, der Name auf dem Titel aber nicht erscheint, und anonym: „Ueber die Stallfütterung und Vertheilung der Gemeinweiden“ (Graz 1791), worin er für die Stallfütterung und gegen die Beibehaltung der Gemeinweiden auftritt, also auch auf dem Gebiete der Landwirthschaft in fortschrittlichem Sinne wirkt. – S. war im vollsten Sinne des Wortes der Typus eines ganz von josephinischem Geiste durchdrungenen Verwaltungsbeamten mit allen Licht- aber auch manchen Schattenseiten. Ihm wäre ohne Zweifel eine glänzende Zukunft im österreichischen Staatsdienste beschieden gewesen, wenn er nicht, erst 42 Jahre alt, schon am 23. September 1796 aus dem Leben geschieden wäre.
Schwitzen: Christoph Freiherr v. S., geboren zu Graz am 14. Juli 1755, aus einer in Krain gebürtigen, um 1700 nach Steiermark übergesiedelten, 1719 in den erbländischen Freiherrnstand erhobenen Familie stammend. Nachdem er in Graz die juridischen Studien vollendet hatte, trat er in den Staatsdienst, und zwar bei den „Landrechten“ (Landesgericht) in Graz ein, wurde Commissär bei dem k. k. Kreisamte in Marburg an der Drau, 1786 Kreishauptmann in Graz, 1795 Gubernialrath und Referent in Studien- und Polizei-Angelegenheiten. – Die Kreisämter, eine Schöpfung- Wurzbach, Biographisches Lexikon, 33. Bd., S. 191–193. – Winklern, in der Steiermärkischen Zeitschrift, Neue Folge, VI, S. 137–138. – Kunitsch, Biographien merkwürdiger Männer der österreichischen Monarchie. Graz 1805. 3. Bändchen, S. 164–184.