ADB:Schlitte, Johann Gerhard
Samuel Stryk und Christian Thomasius in nähere Beziehung, und übten diese beiden Männer, welche die Zierde der Fridericiana bildeten, auf den Entwicklungsgang des strebsamen Jünglings wesentlichen Einfluß. Nach vollendeten Rechtsstudien widmete sich S. der Praxis, hielt jedoch nebenbei mit Erlaubniß der Facultät juridische Vorträge. Eine 1704 beabsichtigte wissenschaftliche Reise nach Holland unterblieb wegen anderer zuletzt gleichfalls unausgeführt gebliebener Pläne. Außerdem ging sein Vater um jene Zeit mit Tod ab, und wurde S. zur Bereinigung des väterlichen Nachlasses nach Hause gerufen. Wieder nach Halle zurückgekehrt, disputirte er 1714 unter Ludovici de Probabilitate, und erlangte bald darauf die Würde eines Doctors beider Rechte. 1717 verheirathete er sich mit der Tochter des Hofpredigers und Consistorialrathes Bleymüller in Barby, Anna Elisabeth, welche ihm zwei Töchter gebar. 1721 wurde S. in Halle zum außerordentlichen, 1726 unter Verleihung des Hofrath-Titels zum ordentlichen Professor der Rechte und Beisitzer der Juristenfacultät ernannt, welches Amt er bis zu seinem, am 23. Januar 1748 erfolgten Tode bekleidete. S. hat auch einige civilistische Disputationen geschrieben; seine litterarische Hauptthätigkeit bestand in der commentirten Ausgabe der namhaftesten Werke von Jac. Frid. Ludovici. So erschien 1726 des Letzteren „Usus practicus distinct. jurid. juxta seriem Digest.“ (Halae) mit Anmerkungen von Schlitte versehen, ein damals vielverbreitetes Buch, welches 1746 die 6. Auflage erlebte; ferner veröffentlichte S. mit Anmerkungen Ludovici’s „Einleitung zum Conkursproceß“ (Halle 1729 und 1740), dann „zum Civil-, Criminal- und Wechsel-Prozeß“ (ebendas. 1732, 1742).
Schlitte: Johann Gerhard S. (Schlittius), Rechtsgelehrter, geb. 1683 zu Halberstadt, wo sein Vater Wichmann S. als Großkämmerer lebte. Johann Gerhard besuchte nach häuslichem Unterrichte das damals in hohem Ansehen stehende Gymnasium zu Gotha, und bezog 1699 die Universität Halle. Unter den dortigen Professoren trat er namentlich mit den Juristen- Hallesche Beyträge, Bd. II, 7. St. S. 473. – Großes Universallexikon aller Wissenschaften u. Künste. Thl. 35, S. 200 ff.