ADB:Rythovius, Martin
Andreas Masius). Er docirte nun in seinem Colleg Logik und Metaphysik, setzte aber dabei die theologischen Studien fort und wurde 1550, nachdem er zum Priester geweiht worden, Licentiat. Bald darauf wurde er Professor der heil. Schrift an der von dem Cardinal Truchseß gegründeten Universität zu Dillingen, aber schon um 1554 von der theologischen Facultät zu Löwen zurückberufen und trotz der Bitten des Cardinals dort zurückgehalten. Am 19. Mai 1556 (gleichzeitig mit Johann Hessels) zum Doctor promovirt, wurde er Professor an der Universität und Präsident des Collegs zum heil. Geiste, 1559 Decan von St. Peter und als solcher Vicekanzler. Seine Thätigkeit in Löwen wurde 1557 kurze Zeit unterbrochen durch seine Theilnahme an dem Religionsgespräche in Worms. Nach der Errichtung der neuen belgischen Bisthümer wurde R. am 25. Mai 1562 zum Bischof von Ypern ernannt, am 2. November von dem Cardinal Granvella zu Brüssel consecrirt, am 11. November zu Ypern inthronisirt. Im nächsten Jahre wurde er von der Statthalterin Margaretha von Parma mit den Bischöfen Richardot von Arras und Havet von Namur und den Löwener Theologen Michael Bajus, Joh. Hessels und Cornelius Jansenius nach Trient gesandt, wo sie an den Berathungen des Concils vom August bis zum December 1563 theil nahmen. In den nächsten zehn Jahren hielt R. mehrere Diöcesansynoden, präsidirte auch in Abwesenheit des Erzbischofs Granvella als ältester Bischof den Provinzialsynoden, die 1570 zu Mecheln, 1574 zu Löwen gehalten wurden. 1565 war R. ein hervorragendes Mitglied der von der Statthalterin im Auftrage Philipp’s II. zusammenberufenen außerordentlichen Commission, welche sich zum Verdrusse des Königs für eine etwas mildere Handhabung der Ketzergesetze aussprach. 1566 mußte R. während des Bildersturms für einige Zeit nach Antwerpen flüchten. Am 4. Juni 1568 wurde er von dem Herzog v. Alba nach Brüssel berufen, um den Grafen Egmont zum Tode vorzubereiten; er bat vergebens kniefällig um dessen Begnadigung. Unter dem 9. Juni übersandte er Philipp II. mit einem schönen Begleitschreiben den Brief, den ihm Egmont übergeben hatte. R. trat Alba auch sonst noch einige Male entgegen. Die Mechelner Synode von 1570, der er präsidirte, verweigerte die Zulassung des von Alba gesandten königlichen Commissars. R. remonstrirte gegen die 1571 von Alba aufgelegte Abgabe des zehnten Pfennigs und führte mit zwei anderen Bischöfen zweimal, 1572 und 1573, bei Philipp II. Klage über Alba’s Regiment. Im J. 1576 nahm R. an den Verhandlungen über die Pacification von Gent, dann an denen über die Brüsseler Union theil, die am 7. Januar 1577 von den Katholiken [68] unterzeichnet wurde. In einer Denkschrift vertheidigte er die Pacification, schlug aber vor, die Katholiken, die daran theilgenommen, sollten das sogenannte Trienter Glaubensbekenntniß unterzeichnen und nach Rom schicken. Da er auf der Versammlung der flandrischen Stände zu Gent den Calvinisten entgegen trat, wurde er in der Nacht vom 28. auf den 29. October 1577 mit anderen Katholiken verhaftet und erst am 15. August 1581 wieder freigelassen (gegen einen calvinistischen Geistlichen ausgetauscht). Da Ypern seit 1578 in der Hand der Calvinisten war, ging er nach Saint-Omer, wo er in einem Kloster an der Pest starb. 1605 wurden seine Gebeine nach Ypern gebracht und im Dome beigesetzt.
Rythovius: Martin R., erster Bischof von Ypern, geb. 1511 oder 1512 zu Rythoven, † am 9. October 1583 zu St. Omer. Rythovius heißt er von seinem Geburtsorte, einem Dorfe bei Herzogenbusch (mitunter wird er auch Valck, Valik oder Balik genannt von dem in der Nähe gelegenen Dörfchen Walik, welches Andere als seinen Geburtsort angeben); sonst wird er Martin Balduini, Bauwens oder Baudewynsz genannt, weil sein Vater, ein armer Bauer, Balduin hieß. Er besuchte wahrscheinlich die Schule der Hieronymiten (Brüder des gemeinschaftlichen Lebens) zu Herzogenbusch. Von 1531 an studirte er in Löwen als Alumnus des Collegs zum Falken. Bei dem allgemeinen Concurs im J. 1533 wurde er Secundus (Primus wurde- P. Claessens, Martin Rythovius, in den Analectes pour servir à l’histoire ecclésiastique de la Belgique T. 7 (1870), p. 329–363.