ADB:Hartmann, Johann
Friedrich H., schon früher als Theilnehmer in das Geschäft eingetreten, führte dasselbe nach des Vaters Tode fort. Auf dessen Vermählung mit seiner zweiten Frau, Elisabeth Schönfelder, verfaßte Barthol. Ringwaldt 1595 das Epithalamium: „Vom Zustande eines betrübten Wittwers“. Die große Zahl angesehener Männer [685] der Stadt und Universität, welche in jenem Gedicht als Hochzeitsgäste namentlich aufgeführt sind, läßt auf den Wohlstand und das Ansehen der Hartmann’schen Familie schließen. Unter den aus der Officin hervorgegangenen Drucken mögen die hebräischen und deutschen Bibelausgaben, die „Annales Marchiae Brandenburgicae“ des Angelus, sowie eine Anzahl musikalischer Werke von Elsbeth Francus (s. d.), Barthol. Gesius (s. d.) u. A. erwähnt werden. Nach 1624 sind Hartmann’sche Drucke nicht mehr nachweisbar; Friedrich Hartmann’s Söhne scheinen andere Berufszweige ergriffen zu haben (sein Sohn Joh. Christoph H. war, nach Seidel-Küster’s Bilder-Sammlung S. 183, Uckermärkischer Landsyndicus in Prenzlau). Erst einer seiner Urenkel, Joh. Christoph H., findet sich von 1697–1712 wieder als Theilnehmer der Buchhandlung von Jeremias Schrey, in deren Verlag ein Frankfurter Gesangbuch: „Gottwohlgefälliges Saitenspiel“, in mehreren Auflagen (später bei Hartmann’s Schwiegersohn, Joh. Gottfr. Conradi) erschien.
Hartmann: Johann H., geb. 1537 zu Mehlis bei Zella Blasii am Thüringer Walde, seit 1559 als Buchbinder und Buchführer, dann auch als Buchdrucker in Frankfurt a. O. ansässig, † daselbst am 20. Mai 1607. Sein Sohn,- Calebi Trygophori[WS 1] orat. in funere Jo. Hartmanni, in dessen Orationes, Francof. 1614 u. 1622.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Caleb Trygophorus [Hefentreger] († 1613), Professor der Logik in Frankfurt/Oder.